Schulanmeldung / Einschulung

Anmeldung von Schulneulingen

Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Eltern, deren Kinder im nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, erhalten von der Stadt Euskirchen die Aufforderung Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Vereinbaren Sie erst mit der Schule einen Anmeldetermin, wenn Sie von der Stadt Euskirchen den Brief bekommen haben, dass Ihr Kind im nächsten Jahr schulpflichtig wird!

Für das Schuljahr 2024/ 2025 finden die Anmeldetermine an der Grundschule Kuchenheim am

• Montag, den 16.10.2023 von 10.00 bis 14.00 Uhr
• Mittwoch, den 18.10.2023 von 8.30 bis 14.00 Uhr
• Freitag, den 20.10.2023 von 8.30 Uhr 12.00 Uhr
• Montag, den 23.10.2023 von 10.00 bis 14.00 Uhr
• Mittwoch, den 25.10.2023 von 8.30 bis 14.00 Uhr und
• Freitag, den 27.10.2023 von 8.30 Uhr 12.00 Uhr statt.

Vereinbaren Sie bitte vorab mit dem Sekretariat einen genauen Anmeldetermin, um Wartezeiten zu vermeiden.

Am vereinbarten Termin kommen Sie bitte mit Ihrem Kind in die Schule. Bringen Sie auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes, ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung und das Anschreiben der Stadt Euskirchen mit.

Die Sekretärin übernimmt die Anmeldung, d.h. die Aufnahme der persönlichen Daten. Der Schulleiter, die Stellvertreterin oder eine Kollegin lernen das Kind kennen und führen in spielerischer Form eine Überprüfung der Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen durch. Hierbei handelt es sich um die Fähigkeiten der Wahrnehmung, Fein- und Grobmotorik, Stand der Sprachentwicklung und mathematische Vorkenntnisse.

Später folgt noch die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt. Hier werden alle zukünftigen Schulanfänger untersucht und festgestellt, ob es gesundheitliche Einwände oder Entwicklungsrückstände gibt, die gegen einen Schulbesuch sprechen oder besondere Fördermaßnahmen erfordern. Die/ Der Schulärzt*in spricht eine Empfehlung aus.
Dieser Termin wird Ihnen schriftlich durch das Gesundheitsamt Euskirchen mitgeteilt.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule trifft der Schulleiter auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Nach den Osterferien wird Ihnen der Aufnahmebescheid zugestellt.

 

Kann-/ Antragskinder
Jüngere Kinder (die, am 1. Oktober oder später geboren sind), die in ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, richten Sie einen formlosen Antrag an die Schulleitung. Der Schulleiter entscheidet nach eingehender Beratung mit Ihnen und dem Kennenlernen Ihres Kindes über die Aufnahme Ihres Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Nur wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird, ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll.

 

Weitere Informationen zur Einschulung an der GGS Kuchenheim finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Grundschule in NRW finden Sie hier.

 

Ummeldung

Bei Anmeldungen während des Schuljahres (z.B. durch Wohnortwechsel) bitten wir Sie, über das Sekretariat einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Schön wäre es, wenn Ihr Kind an diesem Termin mitkommen könnte. Bringen Sie immer die Geburtsurkunde, einen Ausweis und wenn möglich Zeugnisse der vorherigen Schule mit.

Ummeldungen von Kindern, die andere Euskirchener Grundschulen besuchen, sind während eines Schuljahres grundsätzlich nur in Absprache mit der Schulleitung der abgebenden Grundschule und der aufnehmenden Grundschule möglich.

Aktuelles bei der Grundschule Kuchenheim
Aktuelles bei der Grundschule Kuchenheim